Praxis für Allgemeinmedizin

Heute geöffnet: 08:00 – 12:30

Annegret Strathmann

Claudia Haas

Kollegen

Vorsorgeuntersuchungen

 

Gesundheitsuntersuchung ab dem         18. Lebensjahr 

&

Gesundheitsuntersuchung ab dem         35. Lebensjahr

Untersuchungsumfang:

Anamnese

Körperliche Untersuchung (inkl. Blutdruckmessung)

Labordiagnostik (Cholesterin-, Blutzucker-, Urin-Test)

Beratung

Darmkrebsvorsorge ab dem 35. Lebensjahr

Infolge der Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) auf Grundlage von Empfehlungen des Nationalen Krebsplans werden ab dem 1. Juli 2019 die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten alle fünf Jahre (mit 50, 55, 60 und 65 Jahren) zum Darmkrebs-Screening einladen bzw. darüber informieren. Neu ist seit April 2019, dass Männer schon ab 50 Jahren zwischen jährlichem Stuhlbluttest iFOBT (bis 54 J.) und insgesamt zweimaliger Früherkennungs-Darmspiegelung (Koloskopie) im Mindestabstand von 10 Jahren wählen können. Frauen im Alter von 50 bis 54 Jahren haben wie bisher einen jährlichen Anspruch auf den iFOBT. Ab 55 Jahren können Frauen wie bisher zweimalig eine Früherkennungs-Darmspiegelung im Mindestabstand von 10 Jahren durchführen lassen. Frauen und Männer ab 55 Jahre haben wie bisher alle zwei Jahre Anspruch auf einen iFOBT, solange noch keine Früherkennungskoloskopie in Anspruch genommen wurde. Nehmen Frauen und Männer das Koloskopie-Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahr, besteht Anspruch auf nur eine Früherkennungskoloskopie.

Krebsfrüherkennung bei Männern ab dem 45. Lebensjahr

Untersuchungsumfang:

Gezielte Anamnese

Inspektion und Palpation des äußeren Genitales

Palpation der regionalen Lymphknoten

Abtastung der Prostata und der Rektalschleimhaut 

Hautkrebsscreening

Hautkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland: Jedes Jahr erkranken mehr als 230.000 Menschen neu an Hautkrebs, etwa 28.000 davon an der besonders gefährlichen Form des „schwarzen“ Hautkrebses (malignes Melanom). Frühzeitig erkannt, ist Hautkrebs aber sehr gut heilbar.

Ab dem Alter von 35 Jahren haben deshalb gesetzlich Krankenversicherte alle zwei Jahre Anspruch auf einen kostenlosen Hautkrebs-Check

 

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